Der Einsatz von Drohnen ist am Mladifest aus Sicherheitsgründen verboten

Datum: 31.07.2024.

Das Pfarramt Medjugorje informiert alle Pilger und Medienschaffenden darüber, dass für die Dauer des Programms des 35. Jugendfestivals in Medjugorje nicht gestattet wird, Drohnen zur Aufzeichnung auf dem Kirchengelände, auf dem das Mladifest-Programm stattfindet, zu gebrauchen  mit Ausnahme der Drohnen offizieller Fotografen und Videofilmer.

Das Pfarrbüro von Medjugorje warnt, dass alle Drohnen zur Sicherheit der Teilnehmer des Mladifests in Zusammenarbeit mit der Polizei entfernt werden.

Dies gab auch das Innenministerium des Herzegowina-Neretva Kreises bekannt.

„In letzter Zeit, wenn öffentliche Versammlungen religiöser Art abgehalten werden, an denen eine große Zahl von Bürgern - Pilgern – teilnimmt, gibt es einen vermehrten Einsatz von Drohnen. In einer größeren Anzahl solcher Fälle, beispielsweise in Medjugorje, wurde ein massenhafter Einsatz von Drohnen festgestellt.

Es geschieht, dass in kleinen Örtlichkeiten über den Köpfen der Pilger, außer den offiziellen Drohnen der Pfarrei Medjugorje mehrere andere Drohnen gleichzeitig fliegen, was ein erhöhtes Risiko für das Leben, die Gesundheit und das Eigentum der versammelten Pilger darstellt. In vielen Fällen tauchen als Eigentümer und Nutzer solcher Drohnen Ausländer auf“, gab die Polizei bekannt und gab an, dass im Jahr 2020 eine Verordnung, die den Bereich der Anschaffung und des Einsatzes von Drohnen regelt, in Kraft getreten ist.

„Durch die Verordnung über die Bedingungen für die Durchführung des Flugbetriebs mit Drohnen sind die Bedingungen für Erwerb, Registrierung und Verwaltung von Drohnen angeführt, einschließlich sonstiger Rechte und Pflichten der Eigentümer und Nutzer von Drohnen.

Agenturen zum Schutz von Personen und Sachwerten bzw. interne Dienste zum Schutz von Personen und Sachwerten, die sich bei der Sicherung öffentlicher Versammlungen engagieren - gemäß dem Gesetz über Agenturen und interne Dienste zum Schutz von Personen und Eigentum - sind verpflichtet, alle Maßnahmen und Handlungen aus eigener Zuständigkeit zu ergreifen zur Abwehr von Bedrohungen der Sicherheit der Bürger und ihres Eigentums durch unautorisierten und unverantwortlichen Einsatz von Drohnen und jeden solchen Fall den zuständigen Behörden zu melden“, heißt es in der Polizeierklärung.